IMMOBILIENVERMITTLUNG
Immobilientransaktionen sind keine Zufallstreffer
Immobilenhandel ist nichts Mystisches und erfolgt nicht im "Stillen Kämmerlein". Transparenz, Marktkenntnis und Seriosität sind die obersten Gebote für den erfolgreichen Abschluss von Immobilientransaktionen.
Um auch Ihre Immobilie erfolgreich zu vermitteln, bedarf es neben langjähriger Erfahrung ebenso bestimmter, strategischer Handlungsabläufe. Erfolg ist planbar.
Der erfolgreiche Ablauf einer Immobilientransaktion
- Besichtigung Ihrer Immobilie und Ermittlung des aktuellen Verkehrwertes
- schriftliche Auftragserteilung
- Erhebung sämtlicher objektspezifischer Daten wie Grundbuch, Bauakt, Hausverwaltung etc.
- Erstellung eines Objektexposé
- Einbringung Ihres Objektes in die gemeinsame Datenbank des Immobilienringes
- Angebot an vorgemerkte Immobilieninteressenten unserer Datenbank
- zielgerichtete Bewerbung in Internet, Printmedien und Aushänge
- Besichtigung mit vorselektierten Interessenten
- vorbereitende Leitung der Vertragsverhandlungen, sowie Erstellung rechtsverbindlicher Kauf- und Mietanbote
- Organisation der vertraglich vereinbarten Übergabe
Wir begleiten Sie auf allen Stationen Ihres Immobilientraumes.
WIR VERSCHAFFEN IHNEN HEIMVORTEIL
Wenn Sie Ihre Immobilie mit Hilfe eines Immobilienmaklers anbieten, stellt sich spätestens bei der Auftragsvergabe die Frage: "Alleinvermittlungsvertrag oder schlichter Maklerauftrag?"
Da der Verkauf von Immobilien für die Wenigsten zum Tagesgeschäft gehört, wissen viele mit diesen Begriffen nichts anzufangen. Die nachfolgenden Erklärungen sollen Ihnen behilflich sein, die für Sie optimale Vertragsgestaltung zu finden.
Alleinvermittlungsvertrag
- Der Immobilienmakler ist gesetzlich verpflichtet, Aktivitäten zu entfalten, die zum Verkauf Ihrer Immobilie führen (Nachweis der Aktivitäten ist zu erbringen)
- Alleinvermittlungsverträge sind stets befristet
- Alleinvermittlungsverträge werden generell nur an einen Makler erteilt, wodurch die Entfaltung kontrollierter Verkaufsaktivitäten gewährleistet ist
- Auftraggeber vieler anderer Büros hören hier auf zu lesen, unsere Kunden lesen weiter
- Unsere Kunden wollen beides: eine koordinierte Verwertungsstrategie mit einem Ansprechpartner und eine möglichst große Anzahl an renommierten Immobilienbüros
- Durch unsere Mitgliedschaft im Salzburger Immobilienring stellt diese Kontroverse Ihren persönlichen Vorteil dar
Schlichter Maklerauftrag
- reiner Auftrag, nur einseitig verpflichtender Vertrag. Der Immobilienmakler ist weder zu aktivem Handeln, noch zum Nachweis der erbrachten Leistungen verpflichtet
- unbefristete Auftragserteilung, welche jederzeit kündbar ist
- beliebig viele Makler bieten Ihre Immobilie gemeinsam an